Häufige Fragen

  • Adress- oder Namensänderungen geben Sie bitte an der Universität Hamburg (über
    Stine) bekannt. Durch einen regelmäßigen Datenabgleich wird dann auch die
    Medizinische Fakultät über die Änderungen informiert.

  • Der BAföG-Beauftragte für Studierende der Medizin und Zahnmedizin am UKE ist Herr Prof. Dr. Alexander Schwoerer.

    BAföG-Sprechstunden (Voranmeldung nicht erforderlich):
    Mo - Do von 10:00 - 12:00 Uhr im Sekretariat des Instituts für Neuroanatomie (N61), 1. Stock (Raum 104), Tel: 040/7410 -53020 / 52575 (Frau V. Schütze), E-Mail: v.schuetze@uke.de

    Studierende der Zahnmedizin werden gebeten, alle Ihre Leistungsnachweise mitzubringen.

  • Zur Ausstellung des Leistungsnachweises gemäß §48 BAföG ist zur BAföG-Sprechstunde der Physikschein (erforderlich für Studierende im Studienabschnitt Medizin 1 des Regelstudienganges) mitzubringen. Alle weiteren erbrachten Leistungen werden aus iMED-Campus (Modellstudiengang iMED) bzw. FACT entnommen!

    Studierende der Zahnmedizin werden gebeten, alle Ihre Leistungsnachweise mitzubringen.

  • Das Studierendenwerk Hamburg berät im Rahmen seines "Beratungszentrums Studienfinanzierung -BeSt-" in allen Fragen der Finanzierung des Studiums und führt individuelle Stipendiumsberatungen durch. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Internetseite .

  • Studierende der Medizinischen Fakultät sind während ihres Studiums sowohl durch die Betriebshaftpflichtversicherung des UKE als auch durch die Gesetzliche Unfallversicherung versichert.

    Betriebshaftpflichtversicherung des UKE:
    Die Betriebshaftpflichtversicherung des UKE greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten (z.B. Patienten). Studierende sind versichert, soweit sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten (Ausbildung) solche Schäden schuldhaft verursachen. Hierbei ist folgendes zu beachten:
    Verursachen Studierende Schäden z.B. an Geräten des UKE, greift nicht die Betriebshaftpflicht, sondern ggf. eine um berufliche Risiken erweiterte Privathaftpflichtversicherung oder eine zusätzliche Haftpflicht-Versicherung für berufliche Risiken, die von der Medizinischen Fakultät allen Studierenden dringend empfohlen wird. Beschädigen Studierende jedoch z.B. die Brille eines Patienten, so greift hier wiederum die Betriebshaftpflichtversicherung des UKE.Dieser Versicherungsschutz gilt für alle Abschnitte und Phasen des Studiums einschließlich des PJ sowohl im UKE als auch in den Lehrkrankenhäusern. Der Versicherungsschutz gilt nicht bei Famulaturen. Bei Famulaturen und auch, wenn Sie Studienabschnitte wie das PJ in anderen Bundesländern absolvieren, sollten Sie sich von der jeweiligen Einrichtung bestätigen lassen, dass die jeweilige Einrichtung eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, über die Sie auch mit versichert sind.

    Ansprechpartner bei Schadensfällen ist die Abteilung für Qualitätsmanagement des UKE.

    Gesetzliche Unfallversicherung:
    Die Gesetzliche Unfallversicherung tritt bei Wege- und Arbeitsunfällen sowie bei Berufskrankheiten ein. Studierende sind ortsunabhängig im Rahmen ihrer Ausbildung versichert. Sind Sie während des PJ in einem anderen Bundesland tätig, ist die jeweils dort ansässige Landesunfallkasse zuständig. Famulanten gelten als Praktikanten, für sie ist die Berufsgenossenschaft des jeweiligen Krankenhauses bzw. der jeweiligen Arztpraxis zuständig. Bei Auslandsaufenthalten (PJ, Famulatur, Auslandssemester, Austauschprogramme) besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
    Weitere Informationen finden sich auf folgender Internetseite

    Informationen zu Unfallanzeigen erhalten Sie direkt über die Arbeitssicherheit (Telefon: 040 7410 56101 ). Formulare zum Anzeigen eines Unfalls erhalten Sie im Sekretariat des Prodekanats für Lehre (Telefon: 040 7410 55941 )

    Wichtig: bei Nadelstichverletzungen muss immer eine Unfallanzeige ausgefüllt und die Betriebsärztliche Untersuchungsstelle aufgesucht werden! Diese Angaben wurden nach dem aktuellen Stand zusammengestellt. Bitte richten Sie Ihre Anfragen im Schadensfall an die angegebenen Ansprechpartner.