PhD-Programm Nicht-Medizin

  • Termine Promotionsausschussitzungen
  • Termine Promotionsausschussitzungen

    Der Promotionsausschuss für das PhD-Programm Nicht-Medizin tagt in regelmäßigen Abständen. Die Termine finden Sie hier:

    Sitzungstermine 2023:

    • 14.11.2023, letzter Abgabetag: 24.10.2023

    Zulassungsanträge und andere Anträge müssen spätestens 21 Tage vor Sitzungstermin im Promotionsbüro eingereicht sein.
    Bitte reichen Sie nur vollständige Anträge im Promotionsbüro ein. Anträge mit fehlenden Unterlagen (Zeugnisse, Unterschriften etc.) werden dem Promotionsausschuss nicht vorgelegt.

  • Dissertationsschriften können auch in den Monaten eingereicht werden, in denen keine Promotionsauschusssitzung stattfindet. Die Dissertationen müssen spätestens am 15. jeden Monats im Promotionsbüro abgegeben werden.

  • Frau Oriana Handtke für das Thema

    • Interkulturelle Öffnung in der stationären psychosomatischen Rehabilitation - Herausforderungen und Ressourcen für Patient*innen und Behandelnde
    • Datum: 10.10.2023 um 10:00 Uhr
    • Ort: W 26

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    Herr Piotr Gidzgier für das Thema

    • Dissociative symptoms in patients with substance use disorders
    • Datum: 10.10.2023 um 15:00 Uhr
    • Ort: W 37, 4. Stock Zimmer 23

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    Frau Laura Pietras für das Thema:

    • Je näher desto besser? Das Inclusion of Other in the Self Prinzip und sein Zusammenhang mit Paarsexualität und Beziehungsfaktoren bei der Studie Gesundheit und Sexualität in Deutschland (GeSiD)
    • Datum: 12.10.2023 um 13:30 Uhr
    • Ort: W 38, Raum 125

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    Frau Elâ Ziegler für das Thema

    • Cancer peer support - associations with patients' empowerment and integration in onco­logical care
    • Datum: 20.10.2023 um 15 Uhr
    • Ort: N 55, Raum 313

Ziel des 3-jährigen PhD-Programms ist eine forschungsbezogene, interdisziplinäre Ausbildung von Doktoranden innerhalb transparenter, institutioneller Strukturen.
Nachwuchswissenschaftler/-innen soll damit ein motivierendes Forschungsumfeld geboten werden, in dem sie ihr wissenschaftliches Profil aufbauen und berufsfeldrelevante Qualifikationen erweben
können.
Während der Doktorarbeit wird eine interdisziplinäre und zeitlich berechenbare Betreuung der Forschungsarbeit durch die Einbindung mehrer erfahrener Wissenschaftler im Rahmen eines Thesis Komitees gewährleistet.

Neben der praktischen wissenschaftlichen Arbeit absolvieren die Studierenden ein begleitendes Curriculum. Dieses soll ihnen wichtige Schlüsselkompetenzen wie beispielsweise Projekt-managementfähigkeiten sowie fachübergreifende Methodenkenntnisse vermitteln.
Darüber vermittelt die institutionelle Einbindung aller Doktoranden in ein Netzwerk den Dialog und Austausch untereinander.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des PhD-Programms erfolgt die Verleihung des akademischen Grads PhD bzw. alternativ des Dr. rer. biol. hum.

Sie erhalten alle Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen und Inhalten des PhD-Programms über den vorliegenden Webauftritt und die begleitenden Infomaterialien.
Sollten Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden, können Sie uns gerne für ihre spezielleren Fragestellungen kontaktieren (siehe Ansprechpartner).

Promotionsverfahren im PhD-Programm für Nicht-Medizin

Der Leitfaden zum Promotionsverfahren beinhaltet alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Promotion.

  • Das Programm steht nach der Anlage 1 der Promotionsordnung für das PhD-Programm für Nicht-Mediziner den Absolventen folgender Studiengänge bzw- fächer offen:

    • Bereich Biowissenschaften: Biologie, Humanbiologie, Biochemie, Chemie, Life Science, Molecular Sciences, Pharmazie oder thematisch verwandte Studiengänge
    • Psychologie oder thematisch verwandte Studiengänge
    • Public Health bzw. Versorgungsforschung oder thematisch verwandte Studiengänge

    Als Zugangsvoraussetzung gilt daher, dass die Bewerber:innen einen Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss gemäß §3 der Promotionsordnung für die oben genannten Studiengänge bzw. -fächer erbringen muss. Die Zulassung von Antragsteller:innen, die einen anderen als in Anlage 1 der Promotionsordnung genannten Abschluss haben, ist in §3 Abs. 4 der Promotionsordnung geregelt.
    Erforderlich ist weiterhin die Befürwortung des geplanten PhD-Promotionsprojekts durch eine Hochschullehrerin oder Hochschullehrer oder ein habilitiertes Mitglied der Medizinischen Fakultät mit einer Betreuungsvereinbarung, die mit den Bewerbungsunterlagen im Promotionsbüro einzureichen ist.

  • Zulassungantrag:

    • Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren sollte vor Aufnahme des Dissertationsvorhabens gestellt werden, spätestens jedoch drei Monate nach Beginn der entsprechenden Arbeiten.
    • Für den Zulassungsantrag füllen Sie das Online-Formular und die Betreuungsvereinbarung aus, drucken nach vollständigem Ausfüllen eine Version des PDF-Formulars aus und lassen es unterschreiben und stempeln.
      Beim Abschicken des Online-Formulars werden Ihre Eingaben per Mail an das Promotionsbüro und an Sie selbst geschickt.
    • Geben Sie die den Zulassungantrag, Betreuungsvereinbarung zusammen mit den sonstigen erforderlichen Dokumenten im Promotionsbüro ab.
    • Über die Zulassung zum Promotionsverfahren entscheidet der Promotionsausschuss.
      Die Zulassung zur Promotion gilt zunächst für 3 Jahre. Innerhalb dieser Frist soll die Dissertation beim Promotionsausschuss eingereicht werden. Für die Verlängerung der Zulassung wird ein formloser Antrag über das Promotionsbüro an den Promotionsausschuss eingereicht.
    • Die Zulassung zum Programm kann fortlaufend erfolgen.
      Anzeigen zur Promotion müssen spätestens 20 Tage vor dem Sitzungstermin des Promotionsausschusses vollständig im Promotionsbüro eingereicht sein.
      Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Termine der Promotionsausschusssitzungen.

    Weitere Informationen:
    Leitfaden PhD-Programm

    Formulare:
    Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
    Betreuungsvereinbarung


    • Promovierende der Universität Hamburg müssen sich als Mitglied der Universität Hamburg immatrikulieren ( Hamburger Hochschulgesetz §§ 35, 36, 70 insb. Abs. 5),
      ( Immatrikulationsordnung insb. § 3 Abs. 5). Die Immatrikulation wird beim Service für Studierende im CampusCenter beantragt ( weitere Informationen )
    • Eine Kopie des Bescheids über die Zulassung zum Promotionsverfahren muss zur Immatrikulation an der Universität Hamburg eingereicht werden.
      Die Einschreibung muss innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Bescheides über die Zulassung erfolgen, da sonst die Zulassung zum Promotionsverfahren erlischt.

  • Curriculum PhD-Programm für Nicht-Mediziner/innen
    Curriculum
    PhD-Programm für Nicht-Mediziner/innen

    Das begleitende Curriculum soll neben der praktisch-wissenschaftlichen Arbeit die berufsfeldrelevante Ausbildung unterstützen.
    Insgesamt müssen im Laufe des dreijährigen PhD-Programms 180 Leistungspunkte erbracht werden, von denen 150 Leistungspunkte auf die Dissertation und 30 Leistungspunkte auf das Curriculum entfallen.
    Das Curriculum besteht aus drei Säulen und sieht neben Schlüsselqualifikatione, interdisziplinäre Seminare sowie Kurse zur Forschungsmethodik vor. Die im Programm zu erzielenden Leistungspunkte (credit points, CP) sind an das European Credit Point System angelehnt, so dass die 30 Leistungspunkte auf Basis des mit der Veranstaltung verbundenen Arbeitsaufwands vergeben werden. Innerhalb der drei Säulen des Curriculums muss jeweils eine bestimmte Mindestpunktzahl erreicht werden sowie bestimmte Pflichtveranstaltungen besucht werden.

    Zu Pflichtprogramm des Curriculums gehört die Absolvierung folgender Kurse:
    Im Bereich Schlüsselqualifikationen:

    • Good Scientific Practice
    • Advanced Writing Skills for Science and Research
    • Presentation Skills for Science and Research
    • Projektmanagement

    Im Bereich interdisziplinärer Seminare:

    • Statistikseminar
    • Doktorandenkolloquium
    • Seminar Publikationsprozess
    • Teilnahme an Konferenz

    Das Programm soll auch die Mitbestimmung der Doktoranden fördern. Die weitere Auswahl aus den vorgeschlagenen Kursen bzw. Veranstaltungen können diese je nach Ausrichtung ihres Promotionsprojekts und Interesses selbst bzw. nach Absprache mit dem Thesis Komittee bestimmen.

    Die Hamburg Research Academy (HRA) , die Personalentwicklung der Universität Hamburg und PIASTA bieten insbesondere im Bereich Schlüsselqualifikationen eine große Auswahl an geeigneten Kursen. Das PhD-Programm kooperiert weiterhin eng mit den am UKE vorhandenen Graduiertenschulen und -kollegs. Daher sind bei freien Kapazitäten Seminare und Kurse dieser Einrichtungen auch für Studierende des PhD-Programms offen und können auf Antrag innerhalb des Curriculums anerkannt werden.

  • Mit dem Formular Anmeldung der Dissertation wird die Dissertation im Promotionsbüro der Medizinischen Fakultät eingereicht. In diesem Formular kann die/der Promovierende Prüfungskommissionsmitglieder der Dissertation vorschlagen.

    Der Promotionsausschuss bildet eine Prüfungskommission und bestellt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Die Prüfungskommission entscheidet über die Bewertung der Dissertation und der Disputation und vergibt das Gesamtprädikat für die Promotion.

    Im Leitfaden und in den Vorlagen sind Hinweise zu den formalen Anforderungen an die Dissertation zu finden.

    Vor Einreichung der Dissertation muss eine PDF-Datei der Dissertationsschrift per E-Mail an das Promotionsbüro gesandt werden.

    Folgende Dokumente müssen zur Anmeldung der Dissertation im Promotionsbüro eingereicht werden:

    • Formular Anmeldung der Dissertation
    • Vier gedruckte Exemplare der Promotion in gebundener Form (keine Ringbindung und kein doppelseitiger Druck)
    • Gesamtschein über die erbrachten Leistungspunkte

  • Die Disputation findet nach der Bewertung der Dissertation statt. Mit dem Formular Anmeldung zur Disputation meldet die/der Promovierende den mit der Prüfungskommission abgestimmten Disputationstermin offiziell im Promotionsbüro an.

    Die Disputation ist hochschulöffentlich und wird über das Promotionsbüro bekannt gegeben.

    • Die Dissertation ist innerhalb eines Jahres nach Vollzug der Promotion zu veröffentlichen.
    • Gemäß der Anforderungen der Staats- und Universitätsbibliothek ist die Dissertation in gedruckter oder elektronischer Form durch die Doktorandin bzw. den Doktoranden bei der Staats- und Universitätsbibliothek einzureichen.

    Staats- und Universitätsbibliothek
    (Hochschulschriftenstelle)
    Stock, Zi. 258
    Von-Melle-Park 3
    20146 Hamburg
    Tel.: +49 40 42838-2236
    Fax.: +49 40 42838-3352
    Mail: diss@sub.uni-hamburg.de
    Homepage

    Bitte beachten Sie das Merkblatt zur urheberrechtskonformen Veröffentlichung von kumulativen Dissertationen über die Staats- und Universitätsbibliothek.

Ansprechpartnerinnen

Für allgemeine Rückfragen rund um das Promotionsverfahren steht Ihnen Frau Verena Schäfer zur Verfügung.

Frau Schäfer ist moomentan abwesend, bitte wenden Sie sich an Frau Dr. Katrin Klempahn (k.klempahn@uke.de)

Verena Schäfer
  • Promotion/Habilitation
Standort

Campus Lehre N55 , 4. Etage, Raumnummer 04.02.1

Für Fragen zum PhD-Programm (z.B. Curriculum) und die Anerkennung von Leistungen innerhalb des PhD-Programms steht Ihnen Frau Dr. Klempahn zur Verfügung.

Bitte vereinbaren Sie bei Fragen oder Beratungsbedarf einen Telefontermin per E-Mail oder buchen Sie einen Termin in der Sprechstunde:

SprechzeitenMontag DienstagMittwochDonnerstagFreitag
Sprechstunde
(14-tägig)
---14 - 16 Uhr-
Katrin Klempahn
Dr. rer. nat.
Katrin Klempahn
  • Referentin Graduiertenausbildung
Standort

Campus Lehre N55 , 4. Etage, Raumnummer 04.19.1 a

Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an Dr. Katrin Klempahn