PhD-Programm Nicht-Medizin
Ziel des 3-jährigen PhD-Programms ist eine forschungsbezogene, interdisziplinäre Ausbildung von Doktoranden innerhalb transparenter, institutioneller Strukturen.
Nachwuchswissenschaftler/-innen soll damit ein motivierendes Forschungsumfeld geboten werden, in dem sie ihr wissenschaftliches Profil aufbauen und berufsfeldrelevante Qualifikationen erweben
können.
Während der Doktorarbeit wird eine interdisziplinäre und zeitlich berechenbare Betreuung der Forschungsarbeit durch die Einbindung mehrer erfahrener Wissenschaftler im Rahmen eines Thesis Komitees gewährleistet.
Neben der praktischen wissenschaftlichen Arbeit absolvieren die Studierenden ein begleitendes Curriculum. Dieses soll ihnen wichtige Schlüsselkompetenzen wie beispielsweise Projekt-managementfähigkeiten sowie fachübergreifende Methodenkenntnisse vermitteln.
Darüber vermittelt die institutionelle Einbindung aller Doktoranden in ein Netzwerk den Dialog und Austausch untereinander.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des PhD-Programms erfolgt die Verleihung des akademischen Grads PhD bzw. alternativ des Dr. rer. biol. hum.
Sie erhalten alle Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen und Inhalten des PhD-Programms über den vorliegenden Webauftritt und die begleitenden Infomaterialien.
Sollten Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden, können Sie uns gerne für ihre spezielleren Fragestellungen kontaktieren (siehe Ansprechpartner).
Promotionsverfahren im PhD-Programm für Nicht-Medizin
Der Leitfaden zum Promotionsverfahren beinhaltet alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Promotion.
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1. Zulassungsvoraussetzungen
Das Programm steht nach der Anlage 1 der Promotionsordnung für das PhD-Programm für Nicht-Mediziner den Absolventen folgender Studiengänge bzw- fächer offen:
- Bereich Biowissenschaften: Biologie, Humanbiologie, Biochemie, Chemie, Life Science, Molecular Sciences, Pharmazie oder thematisch verwandte Studiengänge
- Psychologie oder thematisch verwandte Studiengänge
- Public Health bzw. Versorgungsforschung oder thematisch verwandte Studiengänge
Als Zugangsvoraussetzung gilt daher, dass die Bewerber:innen einen Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss gemäß §3 der Promotionsordnung für die oben genannten Studiengänge bzw. -fächer erbringen muss. Die Zulassung von Antragsteller:innen, die einen anderen als in Anlage 1 der Promotionsordnung genannten Abschluss haben, ist in §3 Abs. 4 der Promotionsordnung geregelt.
Erforderlich ist weiterhin die Befürwortung des geplanten PhD-Promotionsprojekts durch eine Hochschullehrerin oder Hochschullehrer oder ein habilitiertes Mitglied der Medizinischen Fakultät mit einer Betreuungsvereinbarung, die mit den Bewerbungsunterlagen im Promotionsbüro einzureichen ist. -
2. Zulassung zum Promotionsverfahren
Zulassungantrag:
- Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren sollte vor Aufnahme des Dissertationsvorhabens gestellt werden, spätestens jedoch drei Monate nach Beginn der entsprechenden Arbeiten.
- Für den Zulassungsantrag füllen Sie das
Online-Formular
und die Betreuungsvereinbarung aus, drucken nach vollständigem Ausfüllen eine Version des PDF-Formulars aus und lassen es unterschreiben und stempeln.
Beim Abschicken des Online-Formulars werden Ihre Eingaben per Mail an das Promotionsbüro und an Sie selbst geschickt. - Geben Sie die den Zulassungantrag, Betreuungsvereinbarung zusammen mit den sonstigen erforderlichen Dokumenten im Promotionsbüro ab.
- Über die Zulassung zum Promotionsverfahren entscheidet der Promotionsausschuss.
Die Zulassung zur Promotion gilt zunächst für 3 Jahre. Innerhalb dieser Frist soll die Dissertation beim Promotionsausschuss eingereicht werden. Für die Verlängerung der Zulassung wird ein formloser Antrag über das Promotionsbüro an den Promotionsausschuss eingereicht. - Die Zulassung zum Programm kann fortlaufend erfolgen.
Anzeigen zur Promotion müssen spätestens 20 Tage vor dem Sitzungstermin des Promotionsausschusses vollständig im Promotionsbüro eingereicht sein.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Termine der Promotionsausschusssitzungen.
Weitere Informationen:
Leitfaden PhD-ProgrammFormulare:
Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
Betreuungsvereinbarung -
3. Immartikulation/Einschreibung an der Universität Hamburg
- Promovierende der Universität Hamburg müssen sich als Mitglied der Universität Hamburg immatrikulieren (
Hamburger Hochschulgesetz
§§ 35, 36, 70 insb. Abs. 5),
( Immatrikulationsordnung insb. § 3 Abs. 5). Die Immatrikulation wird beim Service für Studierende im CampusCenter beantragt ( weitere Informationen ) - Eine Kopie des Bescheids über die Zulassung zum Promotionsverfahren muss zur Immatrikulation an der Universität Hamburg eingereicht werden.
Die Einschreibung muss innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Bescheides über die Zulassung erfolgen, da sonst die Zulassung zum Promotionsverfahren erlischt.
- Promovierende der Universität Hamburg müssen sich als Mitglied der Universität Hamburg immatrikulieren (
Hamburger Hochschulgesetz
§§ 35, 36, 70 insb. Abs. 5),
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4. Curriculum im PhD-Programm
Das begleitende Curriculum soll neben der praktisch-wissenschaftlichen Arbeit die berufsfeldrelevante Ausbildung unterstützen.
Insgesamt müssen im Laufe des dreijährigen PhD-Programms 180 Leistungspunkte erbracht werden, von denen 150 Leistungspunkte auf die Dissertation und 30 Leistungspunkte auf das Curriculum entfallen.
Das Curriculum besteht aus drei Säulen und sieht neben Schlüsselqualifikatione, interdisziplinäre Seminare sowie Kurse zur Forschungsmethodik vor. Die im Programm zu erzielenden Leistungspunkte (credit points, CP) sind an das European Credit Point System angelehnt, so dass die 30 Leistungspunkte auf Basis des mit der Veranstaltung verbundenen Arbeitsaufwands vergeben werden. Innerhalb der drei Säulen des Curriculums muss jeweils eine bestimmte Mindestpunktzahl erreicht werden sowie bestimmte Pflichtveranstaltungen besucht werden.Zu Pflichtprogramm des Curriculums gehört die Absolvierung folgender Kurse:
Im Bereich Schlüsselqualifikationen:- Good Scientific Practice
- Advanced Writing Skills for Science and Research
- Presentation Skills for Science and Research
- Projektmanagement
Im Bereich interdisziplinärer Seminare:
- Statistikseminar
- Doktorandenkolloquium
- Seminar Publikationsprozess
- Teilnahme an Konferenz
Das Programm soll auch die Mitbestimmung der Doktoranden fördern. Die weitere Auswahl aus den vorgeschlagenen Kursen bzw. Veranstaltungen können diese je nach Ausrichtung ihres Promotionsprojekts und Interesses selbst bzw. nach Absprache mit dem Thesis Komittee bestimmen.
Die Hamburg Research Academy (HRA) , die Personalentwicklung der Universität Hamburg und PIASTA bieten insbesondere im Bereich Schlüsselqualifikationen eine große Auswahl an geeigneten Kursen. Das PhD-Programm kooperiert weiterhin eng mit den am UKE vorhandenen Graduiertenschulen und -kollegs. Daher sind bei freien Kapazitäten Seminare und Kurse dieser Einrichtungen auch für Studierende des PhD-Programms offen und können auf Antrag innerhalb des Curriculums anerkannt werden. -
5. Dissertation
Mit dem Formular Anmeldung der Dissertation wird die Dissertation im Promotionsbüro der Medizinischen Fakultät eingereicht. In diesem Formular kann die/der Promovierende Prüfungskommissionsmitglieder der Dissertation vorschlagen.
Der Promotionsausschuss bildet eine Prüfungskommission und bestellt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Die Prüfungskommission entscheidet über die Bewertung der Dissertation und der Disputation und vergibt das Gesamtprädikat für die Promotion.
Im Leitfaden und in den Vorlagen sind Hinweise zu den formalen Anforderungen an die Dissertation zu finden.
Vor Einreichung der Dissertation muss eine PDF-Datei der Dissertationsschrift per E-Mail an das Promotionsbüro gesandt werden.
Folgende Dokumente müssen zur Anmeldung der Dissertation im Promotionsbüro eingereicht werden:
- Formular Anmeldung der Dissertation
- Vier gedruckte Exemplare der Promotion in gebundener Form (keine Ringbindung und kein doppelseitiger Druck)
- Gesamtschein über die erbrachten Leistungspunkte
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6. Disputation
Die Disputation findet nach der Bewertung der Dissertation statt. Mit dem Formular Anmeldung zur Disputation meldet die/der Promovierende den mit der Prüfungskommission abgestimmten Disputationstermin offiziell im Promotionsbüro an.
Die Disputation ist hochschulöffentlich und wird über das Promotionsbüro bekannt gegeben.
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7. Veröffentlichung der Dissertation
- Die Dissertation ist innerhalb eines Jahres nach Vollzug der Promotion zu veröffentlichen.
- Gemäß der Anforderungen der Staats- und Universitätsbibliothek ist die Dissertation in gedruckter oder elektronischer Form durch die Doktorandin bzw. den Doktoranden bei der Staats- und Universitätsbibliothek einzureichen.
Staats- und Universitätsbibliothek
(Hochschulschriftenstelle)
Stock, Zi. 258
Von-Melle-Park 3
20146 Hamburg
Tel.: +49 40 42838-2236
Fax.: +49 40 42838-3352
Mail: diss@sub.uni-hamburg.de
Homepage
Bitte beachten Sie das Merkblatt zur urheberrechtskonformen Veröffentlichung von kumulativen Dissertationen über die Staats- und Universitätsbibliothek.
Ansprechpartnerinnen
Für allgemeine Rückfragen rund um das Promotionsverfahren steht Ihnen Frau Verena Schäfer zur Verfügung.
Frau Schäfer ist moomentan abwesend, bitte wenden Sie sich an Frau Dr. Katrin Klempahn (k.klempahn@uke.de)
Für Fragen zum PhD-Programm (z.B. Curriculum) und die Anerkennung von Leistungen innerhalb des PhD-Programms steht Ihnen Frau Dr. Klempahn zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie bei Fragen oder Beratungsbedarf einen Telefontermin per E-Mail oder buchen Sie einen Termin in der Sprechstunde:
Sprechzeiten | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
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Sprechstunde (14-tägig) | - | - | - | 14 - 16 Uhr | - |

Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an Dr. Katrin Klempahn