Fakultätsinterne Fördermöglichkeiten

Die Medizinische Fakultät hat diverse Förderprogramme für die Wissenschaftler:innen am UKE entwickelt. Damit sollen sowohl dem wissenschaftlichen Nachwuchs gezielt Werkzeuge zum Aufbau einer wissenschaftlichen Karriere an die Hand gegeben werden, als auch übergeordnete Forschungsinitiativen durch zusätzliche Ressourcen unterstützt werden.

Nachwuchsförderung am UKE

Laborarbeit
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Durch den Forschungsförderungsfonds der Medizinischen Fakultät (FFM) werden zahlreiche Programme zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ermöglicht:

  • Ziel des zunächst auf drei Jahren angelegten Programms ist es, forschungsinteressierten jungen Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit zu bieten, parallel zu ihrer klinischen Qualifikation zum Facharzt ein eigenständiges, von Mentoren-begleitetes Forschungsprojekt zu verfolgen.

    Die Programmteilnehmer/innen werden im ersten Jahr zu 100%, in den folgenden beiden Jahren zu 50% von ihrer entsprechenden Klinik für die wissenschaftliche Tätigkeit freigestellt. Im Rahmen eines begleitenden, strukturierten Ausbildungsprogramms erhalten die Nachwuchswissenschaftler/innen weiterhin die Möglichkeit, umfangreiche methodische Kompetenzen und wichtige Schlüssel-qualifikationen zu erwerben.

    Die Teilnehmer/innen absolvieren in Folge eine erweiterte berufliche Zusatzausbildung, die sie für zukünftige anspruchsvolle Aufgaben in der patienten- und grundlagenorientierten Forschung qualifiziert. Es ist geplant, das Programm in der Folge um weitere Dreijahres-Abschnitte zu verlängern mit dem Ziel die Teilnehmer/innen zur Habilitation zu führen. Weitere Informationen und Hinweise zur Antragsstellung finden Sie hier

    Die nächste Ausschreibung erfolgt im Jahr 2024.
    Anfragen zum Programm beantwortet Frau Dr. Klempahn ( k.klempahn@uke.de )

  • Für (Post-)Doktoranden:innen aus nicht-medizinischen Fächern (z.B. aus dem PhD-Programm für Nicht-Mediziner:innen, Biologie, Chemie, Psychologie, etc.) am UKE schreibt das Dekanat Personalstellen (Wertigkeit E13) mit einer Laufzeit von max. einem Jahr aus.
    Die Übergangsstellen nach der Doktorarbeit (Postdoc-Stellen) richten sich an besonders qualifizierte Doktoranden:innen, die sich im letzten Drittel des Promotionsvorhabens befinden bzw. die Dissertation bereits eingereicht haben.
    Ziel der Übergangsstelle ist es, Nachwuchsforscher:innen bei der Vorbereitung eines anschlussfähigen Drittmittelantrags sowie bei der Publikation weiterer Projektergebnisse zu unterstützen.

    Das Förderprogramm wird momentan evaluiert und wird dieses Jahr nicht ausgeschrieben.

    Für Fragen zu diesem Förderprogramm wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Katrin Klempahn aus dem Prodekanat für Akademische Verfahren.

  • Die Medizinische Fakultät bietet Nachwuchswissenschaftler:innen die Möglichkeit, im Rahmen einer thematisch und zeitlich begrenzten Förderung Erfahrungen in der eigenverantwortlichen Bearbeitung von Forschungsvorhaben zu sammeln. Mit einer Summe von bis zu 60.000 Euro fördert die Medizinische Fakultät Projektvorhaben, die in einem kompetitiven,
    gutachterbasierten Verfahren ausgewählt werden.

    Die Beantragung der Eigenen Stelle ist in diesem Förderprogramm nicht möglich.

    Das Förderprogramm wird momentan evaluiert und wird dieses Jahr nicht ausgeschrieben.

    Für Fragen zu diesem Förderprogramm wenden Sie sich bitte an Frau Inga Matzner aus dem Prodekanat für Forschung.

  • Die Medizinische Fakultät setzt sich für eine Förderung von Frauen und die Stärkung von Diversität mit dem Ziel einer gleichberechtigten Vertretung auf allen Ebenen der Ausbildung und Berufstätigkeit ein.

    Informationen zu Förderinstrumenten erhalten Sie hier .

Sachförderung am UKE

Sachförderung

Neben der internen Nachwuchsförderung stellt die Medizinische Fakultät Mittel für die Sachförderung zur Verfügung. Die Anträge auf Sachförderung sind schriftlich an das Dekanat zu stellen.
Folgende Programme zur Sachförderung werden aktuell aus den Mitteln der Fakultät finanziert:

  • Die Medizinische Fakultät Hamburg unterstützt die Antragstellung von Verbundforschungsprojekten, die in die Forschungsschwerpunkte oder Potentialbereiche des UKE eingebettet sind. Um die Antragsvorbereitung dieser Verbundforschungsprojekte (DFG, EU, BMBF, evtl. weitere) zu erleichtern, können Mittel der Anschubfinanzierung durch das Dekanat zur Verfügung gestellt werden. Diese Anschubfinanzierung kann nur erfolgen, sofern noch keine Bewilligung der Förderinstitution oder eine andere Förderungsmöglichkeit durch die Institution vorliegt.

    Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sind den Richtlinien zur Sachförderung zu
    entnehmen.

    Dr. rer. nat.
    Anne Wulf
    • Teamleitung
    • Managerin Core Facilities
    Kontakt

    Standort

    Campus Lehre N55 , 5. Etage, Raumnummer 05.27.1
  • Förderausschreibung für Forschungsprojekte zum Ersatz, Reduzierung oder Verbesserung der Untersuchungsmethoden von Tierversuchen

    Die Durchführung von Tierversuchen ist ein unverzichtbarer Bestandteil vieler Forschungsprojekte an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg. Tierversuche ermöglichen es, komplexe Prozesse im lebenden Organismus zu identifizieren, was zu zahlreichen, klinisch relevanten Erkenntnissen geführt hat. Dennoch sind sich Wissenschaftler/innen einig, Tierversuche auf ein notwendiges Minimum zu beschränken und verpflichten sich zur Einhaltung des Konzeptes 3R: Replace (Vermeiden), Reduce (Verringern) und Refine (Verbessern).

    Um den Erfolg in der Einwerbung von Forschungsprojekten mit Tierversuchen am UKE fortzuführen und den beantragenden Wissenschaftler/innen die Möglichkeit zu geben, auf überzeugende Daten und Publikationen zum Nachweis der erfolgreichen Umsetzung des 3R-Konzeptes in der Planung von Tierversuchen zu ihren Forschungsschwerpunkten hinzuweisen, schreibt die Medizinischen Fakultät die Förderung von 3R Projekten aus. In den wissenschaftlichen Projekten Möglichkeiten des Ersatzes oder der Reduzierung von Tierversuchen erarbeitet werden, oder Verbesserungen der Untersuchungsmethoden bei der Durchführung von Tierversuchen entwickelt werden.

    Gefördert werden zwei zeitlich und thematisch begrenzte Forschungsprojekte mit einer durchschnittlichen Fördersumme von bis zu 100.000 Euro pro Jahr für Personal-, Sach- und Investivkosten (investiv unter 10.000 Euro) und einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Anträge können von Wissenschaftler:innen aller an der Medizinischen Fakultät vertretenen Fachrichtungen eingereicht werden, die für den für den gesamten Förderzeitraum eine Stelle am UKE innehaben. Eine gemeinsame Antragstellung durch mehrere Personen ist möglich und eine enge Kooperation zwischen verschiedenen Arbeitsgruppen wünschenswert. Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb des vorgesehenen Förderzeitraumes möglich ist.

    Das Programm wird gerade evaluiert- Form und Zeitpunkt der nächsten Ausschreibung ist daher noch offen

  • Die Medizinische Fakultät Hamburg fördert die Anschaffung von Forschungsgeräten, die nicht über die Kleingeräteetats der Institute und Kliniken oder Drittmittelprojekte finanziert werden können. Gleichzeitig unterstützt die Fakultät Anträge für Großgeräte nach Art. 91b GG.

    Im Rahmen der Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Begründung des Investitionswunsches (maximal 2 Seiten). Diese sollte unter anderem folgende Punkte thematisieren: Notwendigkeit der Anschaffung für Forschungsprojekte; Erläuterung, warum die Nutzung bereits vorhandener und vergleichbarer Geräte nicht möglich ist; mögliche gemeinschaftliche Nutzung mit anderen Forschungsgruppen idealerweise mit Unterstützungsschreiben

    • entsprechendes Beschaffungsantragsformular des UKE Einkaufs

    • Angebot (idealerweise mit 2 Vergleichsangeboten)

    Die Anträge werden nach Vorlage in den entsprechenden Gremien geprüft. Im Regelfall erfolgt die Einladung zur persönlichen Vertretung des Investitionswunsch im Forschungsausschuss der Medizinischen Fakultät.

    Dr. rer. nat.
    Anne Wulf
    • Teamleitung
    • Managerin Core Facilities
    Kontakt

    Standort

    Campus Lehre N55 , 5. Etage, Raumnummer 05.27.1