Untersuchung zur Integration von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bei Elektivoperationen bei Hochrisikopatienten/Hochrisikoeingriffen

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  • Mit Beschluss vom 6. Juli 2016 (XII ZB 61/16), mit Beschluss vom 8. Februar 2017 (XII ZB 604/15) sowie mit Beschluss vom 14. November 2018 (XII ZB 107/18) hat der Bundesgerichtshof (BGH) u.a. Stellung zu der Frage genommen, welche inhaltlichen Voraussetzungen an eine Patientenverfügung zu stellen sind. Der BGH führt darin aus, dass eine Patientenverfügung im Sinne des § 1901a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nur dann unmittelbare Bindungswirkung entfaltet, wenn ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können. Daher ist es entscheidend, vor unmittelbar bevorstehenden Maßnahmen die Inhalte einer Patientenverfügung zu konkretisieren. Im klinischen Alltag aber scheint dies noch nicht ausreichend umgesetzt.

    Dieses Projekt prüft in Form einer monozentrischen, Investigator-initiierten Observationsstudie in einer Kohorte von 500 konsekutiven, für die Intensivstation geplanten Patient:Innen, inwieweit Inhalte der Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht Eingang in die Unterlagen/Dokumentation gefunden haben.

    Aktuell wird das Manuskript dieses Projektes erstellt.