Promotionsverfahren an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg
Die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg verleiht den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Medizin (abgekürzt: Dr. med.) sowie einer Doktorin bzw. eines Doktors der Zahnmedizin (Dr. med. dent.) auf Grund eines Promotionsverfahrens gemäß den Bestimmungen der Promotionsordnung für die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg.
Durch die Promotion wird über den erfolgreichen Studienabschluss hinaus die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch eigene Forschungsleistungen nachgewiesen.
Die Promotionsleistung besteht aus einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) oder einer publizierten wissenschaftlichen Arbeit (Publikationspromotion) oder mehreren Einzelarbeiten (kumulative Arbeit) sowie einer mündlichen Prüfung.
Promotionsverfahren
Der Promotionsleitfaden beinhaltet alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Promotion.
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Zulassungsvoraussetzungen
Die Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsvorhaben ist im Regelfall die Einschreibung in Medizin oder Zahnmedizin an der Universität Hamburg.
Doktorandinnen oder Doktoranden müssen an der Universität Hamburg immatrikuliert sein. Studierende der Medizin oder Zahnmedizin, die die Promotion parallel zu diesem Studium aufnehmen, werden, solange sie dieses Studium nicht abgeschlossen haben, nicht als Studierende zur Promotion eingeschrieben, sondern bleiben als Studierende im jeweiligen Studiengang immatrikuliert.
(§5 Promotionsordnung für die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg )
Der Promovend soll wenigstens zwei Semester an der Universität Hamburg für das Fach Medizin oder Zahnmedizin eingeschrieben gewesen sein. Die beiden Semester können auch nach der ärztlichen/ zahnärztlichen Prüfung abgeleistet werden. -
Anzeige der Promotion
An deutschen Universitäten kann mit der Vorbereitung und ggf. auch mit der Anfertigung der Dissertation für die Erlangung des Titels „Dr. med.“ oder Dr. med. dent.“ bereits während des Human- oder Zahnmedizinstudiums begonnen werden.
Sie können eine Promotion aufnehmen, wenn Sie:
- den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bzw. die Prüfung Normalfunktion im Studium der Medizin oder die Zahnärztliche Vorprüfung (Physikum) in der Zahnmedizin bestanden haben
Die Anzeige des Beginns einer wissenschaftlichen Arbeit zum Zweck der Promotion soll innerhalb von 6 Wochen nach Festlegung des Dissertationsthemas und dem Beginn der Projektarbeit des Doktoranden erfolgen.
Achten Sie darauf, dass Ihr Promotionsvorhaben ausführlich dargestellt wird. Die Zielsetzung der Arbeit und die Einbettung in den wissenschaftlichen Kontext muss sich gut nachvollziehen lassen. Das methodische Vorgehen muss detailiert beschrieben werden, insbesondere die statistischen Analysemethoden, die Sie planen anzuwenden. Konkretisieren Sie außerdem die Mengenangaben.
Zur Anzeige der Promotion füllen Sie das Online-Formular und die Betreuungsvereinbarung aus und drucken es nach vollständigem Ausfüllen eine Version des PDF-Formulars aus. Beim Abschicken des Online-Formulars werden Ihre Eingaben per E-Mail an das Promotionsbüro und an Sie selbst geschickt.
Bitte lassen Sie das Formular von Ihrer Betreuung (ehemals Doktorvater/mutter) sowie der Leitung der zugeordneten Klinik / des Instituts unterschreiben und stempeln.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anzeige erst nach Abgabe des unterschriebenen Papier-Formulars gültig wird - und erst danach bearbeitet wird.
Weitere Informationen zur Anzeige und Betreuungsvereinbarung.Bitte beachten Sie:
Geben Sie die Anzeige zusammen mit der Betreuungsvereinbarung im Promotionsbüro ab. Nutzen Sie dafür bitte den Briefkasten neben dem Promotionsbüro.
Unvollständige Unterlagen werden nicht angenommen.
Ihre Anzeige wird in der nächstmöglichen Promotionsausschusssitzung behandelt (monatl.).Nach der Sitzung erhalten Sie eine Rückmeldung per Post. Bitte warten Sie diese ab und erkundigen sich nicht per E-Mail oder telefonisch im Promotionsbüro nach dem Ergebnis.Formulare:
Anzeige des Beginns einer wissenschaftlichen Arbeit zum Zweck der Promotion
BetreuungsvereinbarungCheckliste:
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Zulassung zur Promotion
Nach der schriftlichen Abfassung der Dissertation stellen Sie den Antrag auf Zulassung zur Promotion . Dabei ist es möglich, zusätzlich zum Doktorvater bzw. zur Doktormutter einen zweiten Gutachter vorzuschlagen.
Der Antrag kann frühstens gestellt werden wenn Sie:
- sich zum Praktischen Jahr in der Medizin oder zum zahnärztlichen Staatsexamen in der Zahnmedizin angemeldet haben
Die Zulassung zum Promotionsverfahren ist erst nach erfolgreichem Abschluss des Studiums möglich.
Die Promotionsleistung kann entweder als Dissertation oder als Publikationspromotion mit einer veröffentlichen Originalarbeit als Erstautor in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift mit
Peer-Review Verfahren erbracht werden.
Im Promotions-Leitfaden finden Sie die formalen Anforderungen an die Dissertation.Vor Einreichung der Dissertation muss eine PDF-Datei der Dissertation per E-Mail an das Promotionsbüro gesandt werden. Hierbei ist die PDF-Datei mit Nachnamen, Vornamen und Datum der Einreichung (bspw. Mustermann_Max_20151231) zu benennen. Eine Einreichung per USB-Stick ist nicht möglich.
Zusätzlich füllen Sie das Online Formular zum Antrag auf Zulassung zur Promotion aus und geben Sie das von Ihnen unterschriebene Formular mit den weiteren erforderlichen Dokumenten im Promotionsbüro ab. Die geforderten Dokumente finden Sie im Promotionsleitfaden zum Ablauf der Promotion.Bitte beachten:
Geben Sie die Ihre Unterlagen vollständig im Promotionsbüro ab.
Unvollständige Unterlagen werden nicht angenommen. -
Mündliche Prüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Promotionsverfahren ist der erfolgreiche
Studienabschluss in Medizin oder Zahnmedizin (§3 Promotionsordnung ).Die mündliche Prüfung wird vom gesamten Prüfungskommission abgenommen. Die Prüfungsdauer beträgt in der Regel etwa 35 Minuten und darf 60 Minuten nicht überschreiten.
In der Prüfung stellt der Doktorand bzw. die Doktorandin die Ergebnisse der Arbeit vor und erläutert deren Bedeutung im breiteren fachlichen Zusammenhang ohne den Einsatz von Medien in freier Rede (15 Min.). Anschließend stellen die Mitglieder der Prüfungskommission Fragen zur Dissertation und diskutieren mit dem Doktoranden die Ergebnisse der Arbeit (20 bis 45 Min.).
Im Anschluss an die Prüfung stellt die Prüfungskommission fest, ob die Prüfung bestanden ist und gibt das Ergebnis der Prüfung sowie die Note der Dissertation bekannt.Die Gesamtnote setzt sich zu zwei Dritteln aus der Bewertung der Dissertation und zu einem Drittel aus der Bewertung der mündlichen Prüfung zusammen.
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Veröffentlichung der Dissertation
Die Veröffentlichung hat innerhalb eines Jahres nach bestandener mündlicher Prüfung zu erfolgen. Die Veröffentlichung in elektronischer Form erfolgt über den Server der Staats- und Universitätsbibliothek zuzüglich zwei gebundener Exemplare der Dissertationsschrift oder durch 10 gebundene Exemplare an die Staatsbibliothek:
Staats- und Universitätsbibliothek
(Hochschulschriftenstelle)
Von-Melle-Park 3
20146 Hamburg
Tel.: +49 40 42838-2236
Fax.: +49 40 42838-3352
Mail: diss@sub.uni-hamburg.de
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Verleihung des Doktorgrades
Erst die Promotionsurkunde berechtigt zur Führung des Doktorgrades.
Die Aushändigung der Promotionsurkunde erfolgt nach abgeschlossenen Promotionsverfahren durch
die Dekanin im Rahmen einer Feierstunde (drei Mal jährlich).Zu der Promotionsfeier werden die Promovierenden schriftlich eingeladen. Vorraussetzung für die Überreichung der Urkunde ist die Veröffentlichung der Dissertation nach §13 der Promotionsordnung.
Downloads und Formulare
Weitere Informationen
Bei Fragen zum Seiteninhalt wenden Sie sich bitte an das Promotionsbüro .