Phoniatrisch-pädaudiologische Diagnostik
bei Kindern mit auffälliger Sprachentwicklung
mit zusätzlicher allgemeiner Entwicklungsdiagnostik

Bei vielen Kindern mit einer Sprachentwicklungsverzögerung bzw. -störung besteht Unsicherheit, ob auch andere Entwicklungsbereiche nicht altersgemäß entwickelt sind und daher weiterer Förderbedarf besteht.

Bei Bedarf bieten wir daher für Kinder ab dem Alter von drei Jahren Termine für einen tagesklinischen Aufenthalt an mit folgendem umfassenden Diagnostik- und Beratungsangebot:

  • eine phoniatrisch-pädaudiologische Untersuchung incl. binokularmikroskopischem Ohrbefund
  • eine pädaudiologische Untersuchung des Hörvermögens mit objektiven und subjektiven Verfahren
  • eine differenzierte logopädische Diagnostik der sprachlichen Fähigkeiten einschließlich Aussprache, Wortschatz, Grammatik, Sprachverständnis; hierbei kommen standardisierte Testverfahren zum Einsatz
  • ausführliche Therapieempfehlungen für die ambulante logopädische Therapie bezüglich Behandlungsansatz und methodischem Vorgehen sowie Elternberatung für die Unterstützung der sprachlichen Entwicklung des Kindes
  • eine psychologische Diagnostik der allgemeinen Entwicklung anhand eines standardisierten Entwicklungstests, z. B. zur Überprüfung der motorischen und der kognitiven Entwicklung; bei Bedarf werden anschließend Empfehlungen bezüglich geeigneter Förder- oder Therapiemaßnahmen ausgesprochen
  • alternativ Durchführung eines (nonverbalen) Intelligenztests (meist bei Kindern ab dem Schulalter)
  • Folgetermine zur Kontrolle des Entwicklungsverlaufs

  • Bei einem Kind ist in den ersten Lebensjahren jeder Bereich in fortlaufender Entwicklung. Anhand eines standardisierten Entwicklungstests kann beurteilt werden, ob ein Kind hinsichtlich bestimmter Fähigkeiten (z. B. motorisch, kognitiv) altersgemäß entwickelt ist oder ob in einzelnen oder mehreren Bereichen Verzögerungen in der Entwicklung bestehen und besonders gefördert werden sollten.
    Im Rahmen des Entwicklungstests erhält das Kind dem Alter entsprechend eine Reihe von Aufgaben zu den verschiedenen Fähigkeitsbereichen. Die Dauer der Untersuchung ist abhängig vom Alter des Kindes, seiner Belastbarkeit und Konzentrationsfähigkeit. Je jünger das Kind, desto mehr werden auch die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten zu dem im Alltag zu beobachtenden Verhalten der Kinder befragt, um einen möglichst umfassenden Eindruck zu erhalten.
    Bei einer Entwicklungsdiagnostik können überprüft werden:

    • die grobmotorische Entwicklung
    • die fein- bzw. grafomotorische Entwicklung
    • die visuelle Wahrnehmung
    • die auditive Wahrnehmung
    • anschauungs- und sprachgebundene kognitive Leistungen
    • die Sozialentwicklung
    • die emotionale Entwicklung
    • der Erwerb lebenspraktischer Fertigkeiten

    Die Überprüfung der sprachlichen Entwicklung erfolgt in der logopädischen Diagnostik im Rahmen desselben tagesklinischen Aufenthaltes.
    Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten werden über die Ergebnisse der Entwicklungsdiagnostik informiert und bei Bedarf werden Empfehlungen für Therapie- und Fördermöglichkeiten besprochen.
    Die einweisende Ärzt:in und auch die Eltern erhalten einen schriftlichen Bericht über alle Untersuchungsergebnisse.

  • Ergibt die Entwicklungsdiagnostik, dass bei einem Kind in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen deutliche Verzögerungen oder Einschränkungen bestehen, sind in der Regel Förder- oder Therapiemaßnahmen indiziert. Art und Umfang hängen dabei von den festgestellten Auffälligkeiten ab. In Frage kommen etwa:

    • Physiotherapie bei motorischen Einschränkungen
    • Ergotherapie bei Einschränkungen in der grob- oder feinmotorischen Entwicklung oder bei Auffälligkeiten in der kognitiven Entwicklung wie etwa Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwierigkeiten
    • Ergotherapie als Gruppentherapie zur Förderung sozialer Fähigkeiten
    • Logopädische Therapie bei sprachlichen Einschränkungen
    • Frühförderung zur Förderung des Kommunikations- und Spielverhaltens oder der sozial-emotionalen Entwicklung.
    • Wenn Bedarf für eine umfassende Förderung der allgemeinen Entwicklung eines Kindes besteht, kann diese im Rahmen eines I-Platzes im Kindergarten umgesetzt werden

    Für Kinder im Schulalter, bei denen Lernschwierigkeiten bestehen, stehen noch weitere Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

    • Allgemeine schulische Fördermaßnahmen wie bspw. Förderunterricht
    • Bei länger anhaltenden, ausgeprägten Lernschwierigkeiten ist oft eine Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs mit daraus abgeleiteten spezifischen Fördermaßnahmen sinnvoll
    • Lerntherapie, bspw. bei einer Lese-Rechtschreibstörung oder einer Rechenstörung

  • Für die Aufnahme von logopädischer Therapie, Ergotherapie oder Physiotherapie ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, die in der Regel von der kinderärztlichen Praxis ausgestellt wird.

    Adressen für logopädische Therapie sind im Internet unter dem Stichwort "Logopädische Praxis (+ Wohnort)" zu finden oder auf den Seiten des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (http://www.dbl-ev.de). Es empfiehlt sich, ein Kind auf mehrere Wartelisten zu setzten, sollte Ihnen kein zeitnaher Termin angeboten werden.

    Die Suche nach einer Ergotherapie kann ebenfalls über die Seiten der Berufsverbände erfolgen (Deutscher Verband Ergotherapie e. V.: https://dve.info/ oder dem Bundesverband für Ergotherapeut:innen Deutschland e. V.: https://www.bed-ev.de/).

    Damit ein Kind Frühförderung oder integrative Förderung im Kindergarten (I-Platz) erhält, ist eine Vorstellung beim zuständigen Gesundheitsamt erforderlich.