Sprachentwicklungsverzögerungen
und Sprachentwicklungsstörungen

Unser Diagnostik- und Beratungsangebot im Rahmen eines tagesklinischen Aufenthaltes umfasst:

  • eine phoniatrisch-pädaudiologische Untersuchung incl. binokularmikroskopischem Ohrbefund •
  • eine pädaudiologische Untersuchung des Hörvermögens mit objektiven und subjektiven Verfahren
  • eine differenzierte logopädische Diagnostik der sprachlichen Fähigkeiten einschließlich Aussprache, Wortschatz, Grammatik, Sprachverständnis; hierbei kommen standardisierte Testverfahren zum Einsatz
  • ausführliche Therapieempfehlungen für die ambulante logopädische Therapie bezüglich Behandlungsansatz und methodischem Vorgehen
  • Elternberatung für die Unterstützung der sprachlichen Entwicklung des Kindes
  • Folgetermine zur Kontrolle des Entwicklungsverlaufs

  • Ein Kind sollte zur Hörprüfung vorgestellt werden, wenn ...

    ... das Kind im 1. Lebensjahr

    • nicht auf Geräusche reagiert
    • keinen Blickkontakt aufnimmt
    • das Lallen einstellt und verstummt

    ... das Kind mit 18 Monaten

    • einfache Aufträge nicht versteht
    • keine oder nur sehr wenige erste Wörter spricht
    • kein sprachliches Imitationsverhalten zeigt

    Ein Kind sollte zur Sprachentwicklungsdiagnostik vorgestellt werden, wenn ...

    ... das Kind mit 2 Jahren

    • den Eindruck vermittelt, dass es Erwachsene nicht versteht
    • deutlich weniger als 50 Wörter spricht
    • nicht anfängt, Zweiwortsätze zu bilden

    ... das Kind mit 3 Jahren

    • einfache Geschichten nicht versteht
    • noch keine Dreiwortsätze bilden kann
    • nur von den Eltern verstanden werden kann

    ... das Kind mit 4 Jahren

    • einfache Inhalte nicht wiedergeben kann
    • oft unverständlich spricht
    • grammatikalisch falsche Sätze spricht

  • Eine Sprachentwicklungsverzögerung liegt vor, wenn ein Kind mit 24 Monaten weniger als 50 Wörter spricht und im Verlauf nur langsam neue erwirbt. Auch Zweiwortsätze werden häufig noch nicht gebildet. Bei sonst altersgemäßer Allgemeinentwicklung werden diese Kinder als Late talker bezeichnet. Ca. 1/3 der Kinder holen den Rückstand bis zum dritten Geburtstag auf. Dies gilt genauso für mehrsprachige Kinder. Wird der Rückstand nicht aufgeholt, spricht man von einer Sprachentwicklungsstörung. Bei mehrsprachigen Kindern mit Sprachentwicklungsverzögerung oder Sprachentwicklungsstörung ist der Erwerb aller zu erwerbenden Sprachen beeinträchtigt.

  • Die Sprachentwicklung des Kindes ist ein von vielen Faktoren abhängiger Entwicklungsprozess mit großen individuellen Schwankungen im sogenannten "Normbereich". Eine Sprachentwicklungsstörung ist eine zeitliche und/oder inhaltliche Abweichung von der normalen Sprachentwicklung im Kindesalter. Sie tritt isoliert oder im Zusammenhang mit weiteren Störungen der kindlichen Entwicklung auf.

    Dabei kann es zu folgenden Auffälligkeiten kommen:

    • stark verzögerter Sprechbeginn
    • Einschränkungen im Sprachverständnis
    • Aussprachestörungen
    • Schwierigkeiten beim Erwerb und Gebrauch der Grammatik
    • Einschränkungen im aktiven und passiven Wortschatz

  • Oftmals lässt sich keine bestimmte Ursache für die Auffälligkeiten feststellen. Der Spracherwerb hängt über das intakte Hörvermögen hinaus auch von der Sprachverarbeitung im Gehirn des Kindes ab. Als Hauptursache für die Sprachstörung wird eine genetische Veranlagung angesehen.
    Es ist nicht die Schuld der Eltern, wenn ein Kind nicht spricht, und es ist auch nicht zu „faul“ zum Sprechen, was noch häufig unterstellt wird.
    Zum Teil treten Sprachentwicklungsstörungen auch in Kombination mit anderen Störungsbildern auf, wie Störungen der Sprechorgane (z.B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte), Hörstörungen, Sehstörungen, Störungen der Motorik oder anderen Entwicklungsstörungen (z.B. Autismus-Spektrum-Störung, globale Entwicklungsstörung).

  • Ja. Es sollten unbedingt eine Überprüfung des Hörvermögens, des Sprachverständnisses und Kommunikationsverhaltens und eine Elternberatung stattfinden.

  • Alle Untersuchungsergebnisse werden in unserem multiprofessionellen Team ausgewertet und den Eltern bzw. Begleitpersonen zum Abschluss des tagesklinischen Aufenthalts mitgeteilt. Sie werden über die nötigen und möglichen Behandlungsmaßnahmen informiert und erhalten auch Anregungen für ein sprachförderndes Verhalten.

    Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten und die einweisende Ärzt:in erhalten einen ausführlichen Brief mit den Untersuchungsergebnissen und Empfehlungen zugeschickt.

  • Eine Sprachentwicklungsstörung wird durch eine entsprechende Sprachtherapie in logopädischen Praxen behandelt. Abhängig von den in der Diagnostik festgestellten Einschränkungen sind störungsspezifische Methoden erforderlich. Zum Einsatz kommen Wortschatz- und Dysgrammatismustherapie, Therapien des Sprachverständnisses und der Aussprachestörung. Auch eine stationäre Therapie (Kostenübernahme muss vorab mit der Krankenkasse geregelt werden) ist gegebenenfalls möglich, falls eine ambulante Therapie nicht ausreicht.

  • Die Behandlung von Sprachentwicklungsstörungen erfolgt ambulant in Praxen durch niedergelassene Logopäd:innen.
    Eine Erstverordnung von Sprachtherapie, die von HNO-Ärzt:innen, Phoniater:innen oder Kinderärzt:innen vorgenommen werden kann, umfasst bis zu 10 Therapiestunden. Die Therapie muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Falls eine Hörminderung besteht, wird diese zuvor behandelt bzw. versorgt.
    Entsprechende Adressen für logopädische Therapie sind im Internet unter dem Stichwort "Logopädische Praxis (+ Wohnort)" zu finden oder auf den Seiten des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (http://www.dbl-ev.de). Es empfiehlt sich, ein Kind auf mehrere Wartelisten zu setzen, sollte Ihnen kein zeitnaher Termin angeboten werden.