Funktionelle Hörstörungen

Neben organisch bedingten Hörstörungen gibt es auch subjektiv empfundene Hörbeeinträchtigungen, für die sich keine organische Ursache finden lässt.

Bei Verdacht auf eine solche sog. funktionelle Hörstörung (auch nicht-organische Hörstörung genannt) bieten wir in unserer Tagesklinik umfangreiche interdisziplinäre Untersuchungen und Beratung an. Diese beinhalten:

  • Vorgespräch (Anamnese)
  • HNO-ärztliche Untersuchung
  • Hörtests zur Einschätzung des subjektiven Hörens: Tonaudiometrie, Sprachaudiometrie
  • Objektive Testverfahren zur Überprüfung des Hörens: otoakustische Emissionen, Tympanometrie, ggf. Hirnstammaudiometrie (BERA)
  • Psychologisches Beratungsgespräch
  • ggf. logopädische und/ oder psychologische Testdiagnostik
  • ausführliche Besprechungen der jeweiligen Untersuchungsergebnisse und des weiteren Vorgehens mit den Eltern und dem Kind, bei Bedarf eine Therapieempfehlung

Je nach Art und Umfang der Untersuchungen dauert der Aufenthalt in unserer Tagesklinik ca. 3 bis 5 Stunden. Darin enthalten sind auch Pausen und Wartezeiten, ggf. eine längere Mittagspause.

Ein umfassender schriftlicher Bericht an die Eltern und die von den Eltern angegebene Arztpraxis folgt.

Zur Begleitung der weiteren Entwicklung bieten wir Verlaufskontrollen an unserer Klinik an.

Fragen und Antworten

  • Wenn bei einem Kind oder Jugendlichen Hörschwierigkeiten auftreten, sind diese in den meisten Fällen nicht funktionell sondern organisch bedingt (z. B. eine Schallleitungsschwerhörigkeit oder eine Innenohrschwerhörigkeit). Bei einer funktionellen Hörstörung bestehen jedoch organisch keine Einschränkungen, die die Hörschwierigkeiten erklären könnten. Zugleich zeigt sich im subjektiven Empfinden und vielleicht auch im Verhalten des Kindes eine Beeinträchtigung des Hörens. Diese wird vom Kind meist ebenso wahrgenommen wie eine organisch bedingte Hörstörung. Eine ausführliche Diagnostik und ggf. Behandlung sind erforderlich.
    Funktionelle Hörstörungen können beidseits oder einseitig auftreten. Sie können plötzlich auftreten oder schleichend beginnen.
    Manchmal wird eine funktionelle Hörstörung auch als „nicht-organische Hörstörung“ bezeichnet. Früher wurde zudem der Begriff „psychogene Hörstörung“ verwendet.

  • Hinweise auf eine funktionelle Hörstörung ergeben sich meist durch nicht zueinander passende Befunde in subjektiven und objektiven Hörtests, die zudem oft nicht zu einer organischen Hörstörung wie einer Schalleitungsschwerhörigkeit oder einer Innenohrschwerhörigkeit passen.
    Um die Diagnose einer funktionellen Hörstörung stellen zu können, muss sicher ausgeschlossen werden, dass es für die Hörschwierigkeiten körperliche Ursachen gibt. Hierfür ist häufig die Durchführung einer Hirnstammaudiometrie (BERA) erforderlich. Wenn diese ergibt, dass organisch ein normales Hörvermögen besteht und gleichzeitig subjektiv vom Kind oder Jugendlichen eine Hörbeeinträchtigung empfunden wird, liegt meist eine funktionelle Hörstörung vor.

  • Bei der Behandlung einer funktionellen Hörstörung gilt es, den Leidensdruck, der beim Kind bzw. Jugendlichen und teilweise auch bei der Familie bestehen kann, ernst zu nehmen. Im Rahmen einer psychologischen Beratung kann gemeinsam mit dem Kind oder Jugendlichen und den Eltern herausgefunden werden, unter welchen Bedingungen sich Hörprobleme zeigen und womit diese zusammenhängen könnten. Dabei kann auch zusammen überlegt werden, was sich günstig auf das Hörvermögen auswirkt und welche Maßnahmen oder Veränderungen helfen können, um das Hören dauerhaft wieder zu verbessern. In der Beratung wird berücksichtigt, ob es neben den Hörschwierigkeiten andere Belastungen oder Probleme gibt.
    Wenn sich durch ärztliche und psychologische Beratungen keine wesentliche Verbesserung ergibt, ist eine psychotherapeutische Behandlung indiziert.